DNS-Verwaltung mit Google Domains

Autor: Webhosting-Verstehen Redaktion

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Kategorie: DNS-Management

Zusammenfassung: Google Domains wurde vollständig zu Squarespace migriert; DNS-Verwaltung erfolgt dort, bei Cloud-Domains über den Google-Cloud-Support. Alte Links führen zu 404.

Google Domains wurde an Squarespace übertragen

Die Übertragung von Google Domains an Squarespace wurde am 7. September 2023 abgeschlossen. Vorausgegangen war die Vereinbarung vom 15. Juni 2023. Dabei wechselten die Domainregistrierungen und die zugehörigen Kundenkonten zu Squarespace.

Die technische Migration aller Domains war bis zum 10. Juli 2024 abgeschlossen. Eine frühere Verwaltung über Google Domains ist deshalb nicht mehr möglich. Wer alte Links wie /admin/domains/dns-basics oder /dns aufruft, kann eine 404-Fehlermeldung erhalten. Die Seiten wurden entfernt und dienen nicht mehr als Zugang zur DNS-Verwaltung.

Für die weitere Bearbeitung ist entscheidend, wo die Domain heute geführt wird:

Die Übernahme ändert nicht automatisch den Zweck vorhandener DNS-Einträge. A-, CNAME-, MX- oder TXT-Einträge können weiterhin für Website, E-Mail und Verifizierungen benötigt werden. Prüfen Sie daher vor jeder Änderung, ob ein Eintrag noch von einem Dienst verwendet wird. Ein vorschnelles Löschen kann die Website-Erreichbarkeit oder den E-Mail-Empfang unterbrechen.

DNS-Verwaltung nach der abgeschlossenen Migration

Nach der Migration liegt die operative DNS-Verwaltung nicht mehr bei Google Domains. Maßgeblich ist das Konto, in das die Domain übertragen wurde. Für die meisten migrierten Domains erfolgt die Bearbeitung im Squarespace-Konto.

Kontrollieren Sie dort zunächst den aktuellen Status der Domain, die hinterlegten Nameserver und die vorhandenen DNS-Einträge. Stimmen die Nameserver nicht mit dem vorgesehenen DNS-Anbieter überein, greifen Änderungen an einer anderen Verwaltungsstelle ins Leere.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Registrar und DNS-Host: Squarespace kann die Domain verwalten, während ein externer Anbieter weiterhin für die DNS-Zone zuständig ist. In diesem Fall werden Einträge nicht bei Squarespace, sondern beim aktiven Nameserver-Anbieter geändert. Ein Wechsel der Nameserver ersetzt zudem die bisherige DNS-Zone nicht automatisch vollständig.

Bei einer migrierten Cloud-Domain kann die Zuständigkeit abweichen. Für deren technische Betreuung ist der Google-Cloud-Support vorgesehen. Für andere migrierte Domains wenden Sie sich bei Kontoproblemen oder Fragen zur Verwaltung an Squarespace.

DNS-Einstellungen bei Squarespace aufrufen

Öffnen Sie Squarespace und melden Sie sich mit dem Konto an, das der Domain zugeordnet ist. Wählen Sie im Kontobereich Domains und öffnen Sie die gewünschte Domain. Der genaue Menüname kann je nach Oberfläche, Kontoart und aktuellem Squarespace-Layout leicht abweichen.

Suchen Sie auf der Domainseite nach einem Bereich wie DNS-Einstellungen, DNS-Einträge oder Erweiterte Einstellungen. Dort werden die Einträge der DNS-Zone angezeigt. Änderungen sind meist erst nach einer zusätzlichen Bestätigung möglich.

Wird die Domain nicht angezeigt, prüfen Sie, ob Sie im richtigen Squarespace-Konto angemeldet sind und über ausreichende Berechtigungen verfügen. Ein Konto kann mehrere Websites oder Domains enthalten.

Verwenden Sie bei einem alten Direktlink stattdessen die Domainverwaltung im Squarespace-Konto oder die dort verlinkte Hilfe.

Fehler 404 bei den früheren Google-Domains-Seiten

Die früheren Google-Domains-Seiten sind nicht mehr der richtige Einstieg für die DNS-Verwaltung. Die Pfade /admin/domains/dns-basics und /dns liefern deshalb eine 404-Not-Found-Meldung. Der Server findet dort keine aktive Seite; die Anzeige bedeutet nicht automatisch, dass Ihre Domain oder deren DNS-Zone gelöscht wurde.

Die Ursache liegt in der abgeschalteten Google-Domains-Oberfläche. Die Übernahme durch Squarespace wurde am 7. September 2023 abgeschlossen. Bis zum 10. Juli 2024 waren alle Domains migriert. Alte Lesezeichen, Suchtreffer und gespeicherte Direktlinks können daher ins Leere führen.

Gehen Sie bei einer 404-Seite so vor:

Eine 404-Meldung unterscheidet sich von einem DNS-Fehler. Sie betrifft den aufgerufenen Webpfad, nicht zwingend die Auflösung des Domainnamens. Zeigt Ihre Website weiterhin auf den richtigen Server, liegt die Ursache wahrscheinlich nur beim veralteten Verwaltungslink.

DNS-Einträge nach dem Umzug prüfen und ändern

Ordnen Sie jeden DNS-Eintrag fachlich zu, bevor Sie ihn ändern. Entscheidend sind der Eintragstyp, der Name, der Zielwert, die Priorität und die TTL. Ein alter Wert kann weiterhin für E-Mail, eine Subdomain oder eine Dienstprüfung benötigt werden.

Erstellen Sie vor der Bearbeitung eine kleine Bestandsaufnahme. Notieren Sie den bisherigen Wert, den vorgesehenen neuen Wert und den Dienst, der die Änderung verlangt. So lässt sich später nachvollziehen, was angepasst wurde. Besonders bei TXT-Einträgen lohnt ein genauer Blick: Mehrere Werte dürfen nebeneinander bestehen, sofern der jeweilige Dienst das unterstützt.

Beachten Sie die Schreibweise des Hostnamens. Im DNS-Editor steht für die Hauptdomain oft ein Feld wie @, während eine Subdomain nur als Präfix eingetragen wird. Manche Oberflächen ergänzen den Domainnamen automatisch. Wird er zusätzlich vollständig eingetragen, entsteht unter Umständen ein falscher Name.

Ändern Sie zuerst einen klar abgegrenzten Eintrag und testen Sie anschließend Website, Subdomains und E-Mail. DNS-Änderungen erscheinen nicht überall sofort, weil Resolver Antworten zwischenspeichern. Die eingestellte TTL begrenzt diese Cache-Dauer, beschleunigt aber keine bereits gespeicherten Antworten rückwirkend.

Testen Sie die Auflösung von A-, AAAA-, MX- und TXT-Einträgen getrennt. Stimmen die autoritativen Antworten, aber einzelne Geräte zeigen noch den alten Wert, liegt meist ein lokaler oder öffentlicher DNS-Cache vor. Fehlt ein Eintrag bereits bei den autoritativen Nameservern, muss die Zone selbst korrigiert werden.

Beispiel: A-, CNAME- und MX-Einträge korrekt übernehmen

Für eine Übernahme der drei wichtigsten Eintragstypen eignet sich ein Vergleich zwischen dem bisherigen Dienst und den neuen Zielwerten. Nehmen wir an, die Website wechselt auf den IPv4-Server 203.0.113.42, ein Diensthost lautet app.neues-beispiel.de und der Mailanbieter nennt zwei eigene Mailserver.

Die Adresse 203.0.113.42 ist eine reservierte Beispielsadresse und darf nicht als echter Serverwert übernommen werden. Ersetzen Sie sie durch die IP-Adresse, die Ihr Hostinganbieter ausgibt. Beim CNAME muss der Zielname exakt geschrieben werden. Ein abschließender Punkt kann je nach Editor automatisch ergänzt werden.

Bei den MX-Einträgen zählt die Priorität pro Server. Der Server mit dem niedrigeren Zahlenwert wird bevorzugt. Löschen Sie den bisherigen Mailserver erst, wenn der neue Anbieter den Wechsel freigegeben hat und der Empfang getestet wurde. Ein MX-Eintrag mit einer IP-Adresse ist nicht korrekt; er verweist immer auf einen Hostnamen.

Prüfen Sie nach dem Speichern getrennt die Hauptdomain, www und den Mailversand. Rufen Sie außerdem eine Nachricht von einem externen Postfach ab. So erkennen Sie schneller, ob nur die Website oder auch der E-Mail-Dienst betroffen ist.

Wichtig ist außerdem, dass ein CNAME nicht am Zonenstamm mit bereits benötigten A-, AAAA-, MX- oder TXT-Einträgen vermischt wird. Soll die Hauptdomain auf einen Hostnamen zeigen, bietet der DNS-Anbieter dafür meist eine spezielle Weiterleitung oder einen sogenannten ALIAS-/ANAME-Mechanismus an. Diese Funktion ist nicht bei jedem Anbieter verfügbar.

Besonderheiten bei migrierten Cloud-Domains

Bei einer migrierten Cloud-Domain kann die Verwaltung von der normalen Domainverwaltung abweichen. Prüfen Sie zuerst, ob die Domain mit einem Google-Cloud-Projekt, einer Cloud-DNS-Zone oder einem dort betriebenen Dienst verbunden ist. Die maßgeblichen DNS-Einstellungen liegen dann möglicherweise nicht in der allgemeinen Domainoberfläche.

Die Domainregistrierung bestimmt, wer die Domain verwaltet. Die DNS-Zone enthält dagegen die Einträge, die etwa auf eine externe Website, einen Load-Balancer oder einen Cloud-Dienst zeigen. Werden die Nameserver auf eine Cloud-DNS-Zone gesetzt, müssen Änderungen dort erfolgen.

Besondere Vorsicht gilt bei automatisierten Zertifikaten und Dienstverknüpfungen. Ein gelöschter TXT- oder CNAME-Wert kann eine Domainprüfung ungültig machen. Auch Einträge für Mailrouting, globale Weiterleitungen oder regionale Endpunkte sollten vor einer Anpassung eindeutig zugeordnet werden.

Wenn die Domain in der erwarteten Cloud-Umgebung fehlt, die Zone nicht erreichbar ist oder die Berechtigungen unklar sind, ist der Google-Cloud-Support die passende Anlaufstelle. Halten Sie dabei Domainname, Cloud-Projekt-ID, betroffene Zone und die genaue Fehlermeldung bereit. Bei einem reinen Konto- oder Registrierungsproblem hilft Squarespace.

Zuständiger Support bei Problemen mit der DNS-Verwaltung

Die richtige Supportstelle hängt davon ab, ob das Problem die Domainverwaltung oder eine bereits verbundene Cloud-Infrastruktur betrifft. Eine klare Fehlerbeschreibung verhindert, dass die Anfrage zwischen zwei Zuständigkeiten pendelt.

Squarespace ist der passende Ansprechpartner für Fragen zum übertragenen Domainkonto, zur Sichtbarkeit der Domain, zu Kontoberechtigungen und zur Bearbeitung der DNS-Einstellungen in der Squarespace-Oberfläche. Nutzen Sie den offiziellen Supportbereich von Squarespace.

Bei einer migrierten Cloud-Domain wenden Sie sich an den Google-Cloud-Support. Das gilt insbesondere, wenn eine Cloud-DNS-Zone, ein Cloud-Projekt oder ein anderer Google-Cloud-Dienst betroffen ist. Halten Sie die Projekt-ID und den Namen der DNS-Zone bereit; vertrauliche Zugangsdaten gehören nicht in das Supportticket.

Fügen Sie der Anfrage möglichst folgende Angaben hinzu:

Eine 404-Meldung beim Aufruf von /admin/domains/dns-basics oder /dns beschreibt den nicht vorhandenen Verwaltungslink. Sie ist kein Beleg dafür, dass die Domainregistrierung oder eine einzelne DNS-Zone gelöscht wurde. Beschreiben Sie im Ticket getrennt, ob nur die alte Seite fehlt oder ob Website, E-Mail und Cloud-Dienste tatsächlich nicht mehr auflösen.

Fazit: DNS-Einstellungen heute bei Squarespace verwalten

Die DNS-Einstellungen ehemaliger Google-Domains werden heute über Squarespace verwaltet. Google Domains ist dafür keine aktive Verwaltungsplattform mehr. Die Umstellung ist abgeschlossen und betrifft sowohl die Domainverwaltung als auch die zugehörigen Kundenkonten.

Verwenden Sie ausschließlich den aktuellen Zugang im Squarespace-Konto. Alte Lesezeichen zu den früheren Google-Domains-Seiten sind unbrauchbar; die Pfade /admin/domains/dns-basics und /dns führen zu einer 404-Meldung, weil diese Seiten nicht mehr vorhanden sind.

Bei einer Cloud-Domain bleibt die technische Zuständigkeit beim Google-Cloud-Support. Für übrige Fragen zur migrierten Domain ist Squarespace der richtige Ansprechpartner. Wer heute DNS-Einträge sucht oder ändern möchte, sollte direkt die zuständige Verwaltungsumgebung verwenden.

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