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Datenschutz-/Rechts-Check-Fragenkatalog Webseite

Datenschutz-/Rechts-Check-Fragenkatalog Webseite

Wichtig: Dieser Fragenkatalog ersetzt keine Rechtsberatung. Er prüft Ihre Webseite nicht und sagt nicht, ob sie den Vorschriften entspricht. Er zeigt nach Ihren eigenen Angaben, welche Punkte offen sind, und nennt zu jeder Frage die Vorschrift, auf die sie sich stützt.

Beantworten Sie die Fragen und klicken Sie auf „Auswertung anzeigen“. Fragen, die Sie überspringen, erscheinen in der Auswertung als nicht beantwortet.

Datenschutzerklärung

Gibt es auf der Webseite eine Datenschutzerklärung?

Hintergrund (Art. 13 Abs. 1 DSGVO): Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person erhoben, teilt der Verantwortliche ihr zum Zeitpunkt der Erhebung unter anderem seinen Namen und seine Kontaktdaten sowie die Zwecke und die Rechtsgrundlage der Verarbeitung mit (Art. 13 Abs. 1 DSGVO). Auf Webseiten geschieht das üblicherweise in einer Datenschutzerklärung.

Ist die Datenschutzerklärung leicht zu finden, zum Beispiel über das Menü oder die Fußzeile jeder Seite?

Hintergrund (Art. 12 Abs. 1 DSGVO): Die Informationen nach Art. 13 sind „in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache“ zu übermitteln (Art. 12 Abs. 1 DSGVO).

Cookies und ähnliche Techniken

Werden Informationen, die für den gewünschten Dienst nicht unbedingt erforderlich sind (etwa Statistik- oder Werbe-Cookies), erst nach einer Einwilligung auf dem Gerät gespeichert oder ausgelesen?

Hintergrund (§ 25 Abs. 1 und 2 TDDDG): Das Speichern von Informationen auf dem Gerät und der Zugriff darauf sind nur mit Einwilligung zulässig (§ 25 Abs. 1 TDDDG). Keine Einwilligung braucht es unter anderem, wenn das unbedingt erforderlich ist, damit ein ausdrücklich gewünschter digitaler Dienst zur Verfügung gestellt werden kann (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG). „Trifft nicht zu“ heißt: Die Seite speichert oder liest keine solchen Informationen.

Erhalten Besucher vor ihrer Einwilligung klare und umfassende Informationen darüber, was gespeichert oder ausgelesen wird, zum Beispiel in einem Einwilligungsbanner?

Hintergrund (§ 25 Abs. 1 TDDDG): Die Einwilligung muss „auf der Grundlage von klaren und umfassenden Informationen“ erteilt werden; Information und Einwilligung haben gemäß der Datenschutz-Grundverordnung zu erfolgen (§ 25 Abs. 1 TDDDG). „Trifft nicht zu“ heißt: Die Seite braucht keine Einwilligung (siehe Frage davor).

Impressum

Gibt es auf der Webseite ein Impressum (die Anbieterangaben nach § 5 DDG)?

Hintergrund (§ 5 Abs. 1 DDG): Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene digitale Dienste unter anderem Namen und Anschrift sowie Angaben für eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme einschließlich der E-Mail-Adresse bereitzuhalten (§ 5 Abs. 1 DDG). Ob Ihre Seite darunter fällt, ist eine Frage des Einzelfalls.

Ist das Impressum leicht zu finden und mit einem Klick erreichbar, zum Beispiel über die Fußzeile jeder Seite?

Hintergrund (§ 5 Abs. 1 DDG): Die Angaben müssen „leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar“ sein und „ständig verfügbar“ gehalten werden (§ 5 Abs. 1 DDG).

Was der Fragenkatalog leistet

Die Software „Datenschutz-/Rechts-Check-Fragenkatalog Webseite“ ist ein interaktives Tool, das Webseitenbetreibern hilft, grundlegende Datenschutz- und Rechtsvorschriften für ihre Webseite durchzugehen. Der Nutzer wird durch einen klar strukturierten Fragenkatalog geführt, der die Kategorien Datenschutzerklärung, Cookie-Nutzung und Impressum abdeckt. Jede Frage nennt die Vorschrift, auf die sie sich stützt, und bietet Hintergrundinformationen, um die Anforderungen zu verstehen.

Am Ende des Checks erhält der Nutzer eine übersichtliche Auswertung mit den Punkten, bei denen nach seinen Angaben Handlungsbedarf besteht oder etwas zu klären ist, jeweils mit einem praktischen Hinweis zum nächsten Schritt. Das Tool bietet somit einen schnellen, verständlichen und nicht-technischen Einstieg in die rechtlichen Grundlagen einer Webseite und schafft Mehrwert durch Klarheit und Zeitersparnis.

Schritte zur Durchführung des Checks

  • 1. Fragen beantworten: Beantworten Sie die einzelnen Fragen zu den Bereichen Datenschutzerklärung, Cookie-Nutzung und Impressum. Zu jeder Frage wählen Sie „Ja“, „Nein“ oder „Weiß ich nicht“, bei den beiden Fragen zu Cookies auch „Trifft nicht zu“.
  • 2. Zugriff auf Hintergrundinformationen: Jede Frage bietet Hintergrundinformationen mit der zugehörigen Vorschrift, die Ihnen das Verständnis der rechtlichen Anforderungen erleichtern. Lesen Sie diese aufmerksam durch, wenn nötig.
  • 3. Abschließen des Formulars: Nachdem Sie alle relevanten Fragen beantwortet haben, klicken Sie auf den Button „Auswertung anzeigen“, um die Ergebnisse zu erhalten.

Ergebnisübersicht

Nach Absenden des Formulars erhalten Sie eine Auswertung:

  • Offene Punkte: Jede Frage, die Sie mit „Nein“ oder „Weiß ich nicht“ beantwortet haben, mit Kategorie und Vorschrift.
  • Hinweise: Zu jedem offenen Punkt ein praktischer Hinweis, was als Nächstes zu tun oder zu klären ist.
  • Übrige Antworten: Was Sie als vorhanden angegeben haben, was nach Ihrer Angabe nicht zutrifft und welche Fragen noch offen sind.

Falls Handlungsbedarf besteht, nutzen Sie die Hinweise als Ausgangspunkt. Die Hinweise sind einfach gehalten; wie die einzelnen Anforderungen auf Ihrer Webseite umzusetzen sind, hängt vom Einzelfall ab.

Vorteile des Tools

  • Schnelle Orientierung: In wenigen Minuten erhalten Sie einen ersten Überblick über einige rechtliche Grundlagen Ihrer Webseite.
  • Klare Verbesserungsansätze: Durch klare Hinweise wird der Optimierungsprozess vereinfacht.
  • Mehrwert durch Zeitersparnis: Sie sehen auf einen Blick, bei welchen Punkten Sie nachlesen oder nachfragen sollten.

Hinweis: Die Software ersetzt keine professionelle Rechtsberatung, sondern bietet eine erste Orientierung zu den rechtlichen Grundlagen Ihrer Webseite. Bei Unklarheiten empfehlen wir, einen spezialisierten Anwalt zu konsultieren.

Quellen

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von KI erstellt. Mehr dazu

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